Home | Datenschutzerklärung | Impressum 
                      
Landwirtschaft
 
Die Landwirtschaft könnte durch die Bereitstellung von Rohstoffen für die Ethanolherstellung eine weitere sichere Einnahmequelle erhalten.
 
 

Je nach eingesetzter Rohstoffart können bis zu 6.900 Liter Alkohol pro Hektar erzeugt werden. 

    Roggen: 1.869 Liter Alkohol/ha
    Mais: 3.711 Liter Alkohol/ha
    Weizen: 2.433 Liter Alkohl/ha
    Zuckerrüben: 6.911 Liter Alkohol/ha

Quelle: Lehrstuhl für Energiewirtschaft und Anwendungstechnik, TUM


Der so erzeugte Alkohol hat eine absolut positive Energiebilanz! D.h. die gespeicherte Sonnenenergie ist höher, als die Energie, die zur Herstellung der Biokraftstoffe verbraucht wird! Der biologische Kohlenstoffkreislauf ist geschlossen und die endlichen fossilen Rohstoffe werden durch den Einsatz von Bio-Alkoholen geschont.

 
Ein Prost auf die Branntweinsteuer!
 
In Deutschland gibt es noch keine Bio-Ethanol-Tankstelle. Das produzierte Ethanol wird an die Monopolverwaltung abgegeben.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden zögerlich gelockert - eine Infrastruktur zum Bioethanol als Kraftstoff ist in Sicht:

Das BMF erklärte, dass im Billigkeitswege gemäß § 117 BranntwMonG zugelassen wird, dass die im Branntweinmonopol erzeugenden Brennereien, das über das Jahresbrennrecht hinaus erzeugte Bioethanol, für den freien Markt zur Verfügung stellen dürfen!

Im Bundesgesetzblatt wurde am 26.07.2004 veröffentlicht:
§ 58 BranntwMonG wird wie folgt gefasst:
(2) "Für Brennerein, die Branntwein zur Herstellung von Kraftstoffen erzeugen, gilt die Befreiung von der Ablieferungspflicht mit der Maßgabe, dass sie den gesamten erzeugten Branntwein ausschließlich zur Herstellung von Kraftstoffen und zu anderen als den in § 99 b BranntwMonG genannten Zwecken verwenden dürfen..."

Damit soll sichergestellt werden, dass das in Großanlagen zu deutlich niedrigeren Kosten hergestellte Bioethanol nicht in den Vorbehaltssektor (Trinkzwecke, Lebens- und Arzneimittel sowie kosmetische Mittel) geliefert werden kann und damit die traditionellen Märkte, die von landwirtschaftlichen Brennerein bedient werden, gestört werden.

Bei Nichteinhaltung dieser Verwendungsbeschränkung entfällt die Ablieferungsbefreiung für diese Brennerei mit der Maßgabe, dass der erzeugte Branntwein (Bioethanol) ablieferungspflichtig wird und die BfB für diesen Branntwein nur den nicht kostendeckenden Mindestübernahmepreis zu zahlen hat.
 










Mobil ohne Fossil, Mobil ohne Fossil e.V., mof, mof e.V. Marcus Reichenberg, Henrietta Lorko, Prof. Dr. Schrimpff, NAWAROs, NAWARO, nachwachsende Rohstoffe, Energiespeicher, fl�ssige Energiespeicher, Nachhaltigkeit, Mobilit�t, Kraftstoff, Treibstoffe, biogene Treibstoffe, biogene Kraftstoffe, Weihenstephan, Weihenstephaner Standard, Qualit�tsmerkmal, Viskosit�t, Feinstaub, Partikelfilter, Umr�stung, Kohlenstoff-Wasserstoff-Kreislauf, Wasserstoff-Kreislauf, biogene Schmierstoffe, Plantomot, Jatropha, Wasserstoff, Brennstoffzelle, Landwirtschaft, Monopolverwaltung, Tankstellenverzeichnis, Ethanol-Tankstelle Ethanoltankstelle Pflanzen�l-Tankstelle Pflanzen�ltankstelle Pflanzen�l, Pflanzen�lumr�stung, Eintanksystem, Zweitanksystem, Pflanzen�lmotor, Biodiesel, Flexi Fuel Initiative Deutschland, Ethanol statt Benzin, FFV, Flexi Fuel, Flexible Fuel Vehicle, Ethanol, Alkohol, Ethanol-Motor, Alkohol-Motor, Ford Focus, Bio-Ethanol, Bioethanol, Methanol, Biomethanol, Bio-Methanol, E85, E-85, Brennerei, Energiesteuergesetz, Verfassungsklage, Biokraftstoffberatung
Partner